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Sechs aus monolithischen Sandsteinblöcken gehauene, zu Dreiergruppen einander gegenüberstehende, barocke Steinsessel mit volutengeschmückten Arm- und Rückenlehnen, einer bezeichnet "17 IRF 26". Umstritten ist, ob die "Sitzgruppe" einer barocken fürstlichen Laune des 18. Jahrhunderts entsprungen ist oder ob man, wie die lokale Überlieferung will, die Steinsessel vom Vielbrunner Gerichtsplatz bei der Kirche hierher transportiert hat. Es handelt sich jedoch vermutlich um einen Sitzplatz für fürstliche Jagdgesellschaften, entsprechend den Steintischen im Mossauer Wald oder der "Wittig's Ruh" beim Raubacher Forsthaus Saubuche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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