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Forsthaus Habrich, ein 1863 vom Grafen Eberhard zu Erbach-Erbach gegründetes, herrschaftliches Hofgut. Große, in einer eigenen Rodung gelegene, vierseitige Anlage, wobei Teile der Wände des abgetragenen Schafstalles als Einfriedungsmauer dienen. Schlichtes, massives Wohnhaus, nach Inschriftentafel 1867 erbaut, ein schmuckloses Gebäude mit Segmentbogenfenstern und zwerchhausartigem Quertrakt, darunter zwei gewölbte Keller. Große, in Bruchstein errichtete Scheune als nördlicher Abschluss des Hofes, mit Erbauungsinschrift von 1863, unter dem westlichen Viertel ein weiterer Gewölbekeller. Im Süden die mächtige Stallscheune, ein langgestreckter, mit Satteldach gedeckter Bruchsteinbau von 1863 mit lünettenförmigen Fenstern in Haustein und Zwerchgiebeln auf der Hofseite. Im Inneren, von Osten beginnend, Backhaus, Waschküche und Pferdestall, schließlich, den größten Teil des Gebäudes einnehmend, ein dreischiffiger Kuhstall mit Freisäulen und Würfelkapitellen zu acht Jochen, noch original gepflastert. Unter dem Dach der Fruchtboden. Diese repräsentative Architekturform war, wenigstens im Kreisgebiet, herrschaftlichen Hofanlagen vorbehalten (u. a. Michelstadt-Rehbach, Erbach-Haisterbach, Bad König-Nieder-Kinzig).
Bis in die 1970er/80er Jahre noch Sitz eines Revierförsters, ist das Anwesen als Sachgesamtheit Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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