Wirtschaftsgebäude
Obelisk
Eulbach-Jagdschloß 1
Eulbach-Jagdschloß 1
Eulbach-Jagdschloß 1
Denkmal für Graf Eberhard
Eulbach-Jagdschloß 1
Römische Werksteine
Weiher mit
Kapelle
Denkmal für Graf Eberhard
Eulbach-Jagdschloß 1
Bildstock
Tor des Jagdschlosses
Römerkastell
Jagdschloß Eulbach
Forsthaus
Eulbach-Jagdschloß 1
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Odenwaldkreis
Michelstadt
Würzberg
  • Lustgarten
  • Hofgut Eulbach
  • Eulbach-Jagdschloß 4
  • Eulbach-Jagdschloß 1
Jagdschloß Eulbach und Englischer Garten
Flur: 15, 21
Flurstück: 13, 17, 18, 20, 21/1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9

Das im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges durch Brandschatzung und Pest ausgestorbene Dorf Eulbach wurde nach 1650 weitgehend aufgeforstet, der Rest der einstigen 11 Huben wurde zu einem gräflichen Hofgut zusammengelegt, das bis ca. 1842 bestand. 1771 ließ Graf Franz zu Erbach-Erbach (1754 bis 1823) ein einstöckiges, massives Jagdhaus errichten. Dieses wurde um 1800 in Fachwerk aufgestockt und fortan als gräflicher Sommersitz eingerichtet. 1802 kamen ein Forsthaus (seit 1894 durch einen "gotischen" Verbindungstrakt mit dem Schloß verbunden), Stallungen und ein großer Ökonomiehof mit Hofjägerei hinzu, von dem sich Teile in dem Gasthof östlich des Schloßgartens erhalten haben. Graf Eberhard ließ 1846 das Jagdhaus in ein kleines Schloß mit Eckturmerkern im "Holzstyle und quasigotischem Geschmack" ausbauen. Der Entwurf stammte von seinem Schwager, dem Grafen Botho zu Stolberg. 1858 mußte ein Strebepfeiler in Form eines Turms angefügt werden. Das auch im Inneren bestens ausgestattete Schloß ist heute der Wohnsitz der gräflichen Familie. Bereits 1795-98 hatte Graf Franz einen riesigen Wildpark von ca. 3.000 Hektar anlegen lassen, von dessen einstiger Einfriedung noch zahlreiche Reste im Wald zu finden sind. Bereits 1848 erheblich verkleinert, besteht seit 1912 nur noch eine Restfläche von ca. 400 ha, in der Hirsche, Wildschweine und Wisente gehegt werden. Die Torpfeiler eines der früheren Torhäuser schmücken seit 1930 nach deren Abtragung das Gartentor des Jagdschlosses. Berühmtester Teil der gesamten Anlage und bedeutender Anziehungspunkt für Besucher ist allerdings der "Englische Garten", den Graf Franz 1802-07 anlegen ließ. Den Entwurf lieferte einer der größten Landschaftsarchitekten seiner Zeit, der kurpfälzisch-kurmainzische Hofgartenbaudirektor Friedrich Ludwig von Sckell (1750-1822), Schöpfer der Landschaftsgärten von Schwetzingen, München und Wiesbaden-Biebrich. Der Garten wurde mehrmals erweitert, so 1810 und vor allem 1818, als durch den Aushub des großen Weihers jener Hügel entstand, auf dem Graf Franz seit 1820 eine künstliche Ruine, die "Eberhardsburg" erbauen ließ, ausgeschmückt mit von überall her zusammengetragenen Spolien (z. B. aus der Wildenburg, der Leonhardskapelle bei Beerfelden-Falken-Gesäß, der Kellerei und dem Oberen Tor in Michelstadt und dem Schloß Reichenberg, Reichelsheim). Auf einer Insel wurde eine mit Baumrinde verkleidete romantische Kapelle errichtet, die 1858 auch für Gottesdienste ausgerüstet wurde. Graf Franz und seine Nachfolger füllten den Englischen Garten nach und nach mit romantischen Versatzstücken. Zu nennen sind vor allem das Seitentor des 1806 jenseits der Straße ergrabenen Römerkastells Eulbach, das Haupttor des Würzberger Kastells und ein aus dessen Steinen gemauerter Obelisk, ein oktogonalen Gartenpavillon vor dem Platanen-Berceau, angeblich römische Votivsteine aus Walldürn und Schlossau, der Bullauer "Viergötterstein", ein Bildstock, alte Gemarkungssteine und schließlich Gedenksteine für die Grafen Franz, Georg Albrecht (1909) und Alexander (von Karl Besier) sowie ein Denkmal des Grafen Eberhard mit seinem letzten, 1883 erlegten Hirsch, das der Erbacher Bildhauer Otto Glenz 1912 schuf.

Der gesamte Bereich mit Jagdschloß, dem Forsthaus mit sämtlichen Nebengebäuden, dem ehemaligen Ökonomiehof (Gasthaus) und dem Englischen Garten samt seinem Interieur ist Kulturdenkmal als Sachgesamtheit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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