Hauptstraße 51/53
Hauptstraße (Hattenheim) 51
Hauptstraße (Hattenheim) 51
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Hattenheim
  • Hauptstraße (Hattenheim) 51
  • Pfaffenberg
  • Hauptstraße (Hattenheim) 53
Weingut Hof Schönborn
Flur: 12, 14
Flurstück: 200/2, 88/1, 89

Aus dem Besitz der Familie von Ingelheim ging das Gut um 1570 an die von der Leyen, 1597 von Oberstein und 1625 an die Cämmerer von Worms. 1640 erworben von Philipp Erwein von Schönborn, ist das Weingut heute Eigentum der Grafen von Schönborn-Wiesentheid.

Hauptstraße 51

Wohnhaus um 1900 mit Bruchsteinsockel, Putzfassade und verschiefertem Schweifgiebel. Östlich anschließender Torbogen aus Bruchsteinmauerwerk. Im Hof dahinter schließt sich eine ältere Scheune und Kelterhalle des 18. Jhs. aus Bruchsteinmauerwerk mit Krüppelwalmdach an. Die Baugruppe, nach Süden und Westen erweitert durch moderne Wirtschaftsgebäude, bildet hier den Ortsrand und bestimmt die Hattenheimer Rheinansicht. Zugehörig ist der sich von hier aus nach Westen bis zum Hof Reinhartshausen erstreckende, ummauerte Weinberg Pfaffenberg (siehe dort).

Hauptstraße 53

Langgestreckter verputzter Massivbau an der Hauptstraße. Im 18. Jh. errichtet, erhielt er um die Mitte des 19. Jhs. ein flachgeneigtes Walmdach anstelle des vorherigen Mansarddaches. Großflächiger Baukörper von sieben zu fünf Achsen. Über der mittigen, flachbogig geschlossenen Durchfahrt erneuertes, reichverziertes Wappen mit neuer Bezeichnung „Anno 1349". Fenster in schlichten Sandsteingewänden, Eckquaderung bis zur ursprünglichen Traufhöhe. Innenwände aus Fachwerk.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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