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1824 wurde der Friedhof außerhalb des Ortes neu angelegt und die Kapelle wohl gleichzeitig oder wenig später errichtet. Etwa in der Mitte der Fläche gelegener kleiner Putzbau in schlichten klassizistischen Formen mit flachgeneigtem Satteldach und großer Rundbogenöffnung. Darin eine Holztür, das darüber liegende Bogenfeld mit Sprossenverglasung. Beiderseits des Einganges wurden zwei handwerklich qualitätvolle neugotische Grabdenkmäler der Zeit um 1900 aufgestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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