Eltviller Landstraße 18
Eltviller Landstraße 18
Gruft
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Erbach
  • Eltviller Landstraße 18
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 27
Flurstück: 614

Die bis 1865 nach Planung von Baurat Eduard Zais errichtete Kirche geht auf eine Stiftung der Prinzessin Marianne von Preußen nach dem Tod ihres im Kindesalter verstorbenen Sohnes Johann Wilhelm zurück. Zuvor hatte seit 1835 das Kelterhaus des Domänengebäudes, der spätere Ostbau des Schlosses Reinhartshausen, als evangelischer Kirchenraum gedient.

Östlich außerhalb des Ortskerns liegt die Kirche weithin sichtbar an der Landstraße. Durch Strebepfeiler und Spitzbogenfenster gegliederter Putzbau mit eingezogenem Turm. Werkstücke aus Kalkstein, Zierrat teilweise aus Terrakotta. Schlanke, über das Dach hinausragende Fialen und der achteckige Turmaufsatz mit hohem Spitzhelm ergeben eine markante, zierliche Silhouette mit aufstrebender Komponente.

Im Inneren dreischiffig gewölbte Hallenkirche auf schlanken, hohen Pfeilern über vier Joche und Chor in Mittelschiffbreite mit 5/8-Schluss und Sterngewölbe. Die Belichtung des Chores erfolgte ursprünglich nur durch ein rundes Oberlichtfenster im Scheitel.

Während sich am Außenbau in der Kombination gotischer Bauformen mit klassizistischem Baumassengefühl deutliche Beziehungen zur Marktkirche in Wiesbaden zeigen, ist im Inneren die dreischiffige Hallenkirche in reinen Formen der Gotik gehalten.

Ausstattung der Bauzeit mit Kanzel, Bänken und Herrschaftsgestühl. Neugotische Orgel von Friedrich Voigt. Altarfiguren aus Marmor „Glaube" und „Wort" von Johann Stöver.

In der Vorhalle Figur „Hoffnung" als Bestandteil eines Kriegerdenkmals.

Hinter dem Altar Epitaph mit Grufteingang für den im Kindesalter verstorbenen zweiten Sohn der Prinzessin, Johann Wilhelm von Reinhardshausen; Marmor. In der gewölbten Gruft Zinksarkophag mit Engelsfigur.

Außen an der Kirche Marmorskulptur aus der einstigen Galerie des Schlosses Reinhartshausen, „Christus, den blinden Bartimäus heilend", 1861 von Johann Stöver.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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