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Bedeutendes Fachwerkhaus des klassizistischen Typus. Das Gefüge ist konstruktiv und bis auf die wirkungsvoll in Erscheinung tretende Giebelseite verschindelt. Dort zeigt sich ein regelmäßiger Balkenraster mit zweifacher Verriegelung und Geschossstreben; die Quergebälke sind mit nur noch teil-weise lesbaren Frakturinschriften versehen (im Giebel: "Aufgeschlagen am 26. Mey 1807"). Die Geschosstrennungen sind außerdem durch feine Profile und angedeutete Vorkragungen betont. Das Dach weist kleine Krüppelwalme auf; der in den 1960er Jahren noch vorhandene Dachreiter fehlt leider. Mit rückwärtigem, jüngerem Nebenbau (Fachwerk/Backstein) ist das frühere Schulhaus Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und bautypologischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |