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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Großer Streckhof, der durch seine Lage in der Biegung der Straße eine besondere städtebauliche Bedeutung hat. Ursprünglich mag es sich um einen vierzonigen Einhof gehandelt haben, der nach der Stockschwelleninschrift 1767 durch den (aus Wallenrod stammenden) Zimmermeister Johann Valentin Leinberger erbaut wurde. Erhalten ist insbesondere der ehemalige Wohn- und Stallbereich mit seinen zumeist einfach verriegelten Mann-Figuren und der mit gerundeten Hölzern gefüllten Geschosstrennung. Die doppelte Stellung der Bundständer an der Traufseite ist ein Kennzeichen Leinbergers (vgl. Lauterbacher Straße 7). Der Scheunenabschnitt ist später als Fachwerkkonstruktion erneuert und um eine Zone erweitert worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |