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Über niedrigem Basaltsockel erhebt sich die frühere Schule als zweigeschossiger, verschindelter Fachwerkbau. Errichtet 1910, hat er im Erdgeschoss den Schulsaal, im Obergeschoss die Lehrerwohnung umfasst. Zurückhaltenden Schmuck bilden der (erneuerte) Eingangsvorbau an der Traufseite, das zwischen der Schindelverkleidung freiliegende profilierte „Gurtgesims“ und besonders der kleine verschieferte Dachreiter, der mit seiner geschweiften Haube den First über dem rechten Giebel bekrönt. Zum Kulturdenkmal gehört die den Schulhof zur Straße abgrenzende Grundstückseinfassung aus Basalt und Sandstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |