Zum See 4
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Vogelsbergkreis
Freiensteinau
Nieder-Moos
  • Zum See 4
Flur: 1
Flurstück: 5

Das Haus, Rudiment eines Einhofs, ist als Massivbau und wegen der städtebaulichen Position an der ansteigenden, aus dem Dorf in Richtung Grebenhain führenden Hauptstraße bemerkenswert, es wurde jedoch stark verändert und durch neues Fachwerk ergänzt. Den Kern bilden verputzte Fassaden mit Eckquaderung, sie erheben sich über einem Sockel, der mit feinem Gesims abschließt. Von historischer Bedeutung sind die in die Giebelseite eingesetzten Inschriftsteine mit zweifacher Datierung, dem Wappen Hessen-Darmstadts, Bausprüchen („Ich fürchte Gott und ehre die Obrigkeit, und erbaue dies Haus zu diesser Zeit" und „Wer mir das Bauen tadlen will / der gehe vorbei und schweige still / Bauherr Heinrich Schad / Mauermeister Heinrich Höll") und einem Rätsel („Wenn ich Euch soll / mein Alter sagen / so müsst Ihr es / den Esel fragen"; das Relief eines Eselskopfs, der dem riedeselischen Wappen ähnelt, hat die Umschrift „Gott mit uns" und die Datierung 1828. Von baugeschichtlicher Bedeutung ist die aus der Entstehungszeit des Hauses erhaltene Treppenpyramide aus Sandstein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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