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Teil der Gesamtanlage:
Nieder-Moos
Die groß ausgebaute und wenig gestörte dreiseitige Hofanlage hat als Kern einen ganz verschindelten beziehungsweise plattenverkleideten Einhof, bei dem Fenstergröße und -gruppierung auf ein ungestörtes, wohl konstruktives Fachwerkgefüge schließen lassen, das wenig vor oder um 1800 entstanden sein dürfte - eine Geschossauskragung scheint nur an der Traufseite angedeutet und der Stallbereich ist noch nicht massiv eingebaut. Mehrere großzügige Erweiterungen folgten im 19. und vielleicht im frühen 20. Jahrhundert, von denen zwei massive Stallgebäude aus Basalt mit Sandsteingliederungen das Gesamtbild wesentlich prägen. Insgesamt wird das nur selten anzutreffende Bild eines verhältnismäßig großen, bis um 1900 gewachsenen Hofs ohne durchgreifende spätere Erneuerungen vermittelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |