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Vogelsbergkreis
Freiensteinau
Reichlos
  • Rhönstraße 19
Hofgut Reichlos
Flur: 4
Flurstück: 32

Die ehemals herrschaftliche Hofanlage liegt frei am Südrand des Dorfs. Sie geht auf den spätestens 1412 begründeten Ansitz der Herren von Schleiff-ras zurück. Dieser gelangte 1699 an die Riedesel zu Eisenbach. Aus der dem Besitzerwechsel folgenden Zeit weisen Datierungen 1742 und 1806 auf Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen hin, die vor der Mitte des 19. Jahrhunderts zur bestehenden Hofgröße führten.

Das Gut gelangte 1922 an die Nassauische Siedlungsgesellschaft und 1953 an die Familie des heutigen Besitzers.

Relativ große, vierseitige Anlage mit Wohnhaus, Ställen und Brennhaus, die zumeist als schlichte, teilweise verputzte Massivbauten aus Basalt und Sandstein errichtet sind. Die beiden die Einfahrt von der Rhönstraße her flankierenden ehemaligen Stallbauten sind hervorgehoben: Der nördliche, im Fenstergewände auf 1815 datiert, ist aus Tuff, der südliche aus breiten Sandsteinquadern gemauert. Den Nordflügel des Hofs bildet das traufständige Wohnhaus von sechs zu drei Achsen und mit Ecklisenen versehen; ihm schließt sich links als schmaler Bau das frühere Brennhaus an. Hier ist im Türsturz zwischen den Initialen HRE (Riedesel zu Eisenbach) die Jahreszahl 1806 angegeben. West- und Südflügel des Hofs bilden Wirtschaftsgebäude, der südliche ist aus Basalt und hat eine jüngere Fachwerkkonstruktion als Obergeschoss. Ein Eckstein außen und ein Wappenstein zum Hof hin nennen die Jahreszahl 1742 und Sämtliche Riedesel Freiherren zu Eisenbach, der Wappenstein auch einen MESDER CHRISTOFFEL / VON FREIENSTEINAU.

Unmittelbar südlich grenzt an das Hofgeviert ein Weiher. Von ihm wird gegen Ende des 18. Jahrhunderts berichtet: „Der Reichloser Schloßgraben ist ein kleiner, ungefähr ¼ Morgen großer Teich im herrschaftlichen Hof. (...) Er war früher ein wirklicher Schloßgraben, in dessen Mitte die Wohnung der Herren von Schleifraß gestanden hat. Als 1764 das neue Reichloser Pachthaus gebaut wurde, sind die letzten Überbleibsel der von einer Wohnung herrührenden Mauern samt der hinübergehenden Zugbrücke weggenommen, der Grund ausgegraben und zu einem Teich zugerichtet worden.“

Das Kulturdenkmal besteht aus den vier Flügeln der Hofanlage und dem angrenzenden Weiher.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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