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Saalbau einer Gastwirtschaft, errichtet gegen 1900. Der Bau ist eingeschossig und mit Wettbrettern verkleidet. An der Traufseite zur Straße befindet sich die in aufwendiger historisierender Ornamentik gehaltene zweiflügelige Haustür über zweiläufiger Freitreppe. Der Saal hat eine Bühne, die sich außen an der linken Seite durch Zweigeschossigkeit der Architektur ausdrückt. Als gut erhaltenes und nicht nur in der Form eines Einzelbauwerks selten gewordenes Beispiel einer für das Gemeinschaftsleben ehemals sehr wichtigen Einrichtung ist der Saalbau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |