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Teil der Gesamtanlage:
Ulrichstein I, Altstadt
1840 für den großherzoglichen Forstmeister Karl Buseck ausreichend groß errichtet, dass er seit 1866 als Pfarrhaus genutzt werden kann, zeigt der verschindelte Bau die für seine Entstehungszeit typische Sachlichkeit. Zwei Geschosse mit axialsymmetrischen Fassadengliederungen erheben sich über hohem, hangausgleichendem Sockel und schließen mit einem Walmdach ab. Das Haus ist aus ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |