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Teil der Gesamtanlage:
Schotten I, Altstadt
Im Kern klassizistischer Fachwerkbau zu zwei Geschossen, die doppelt verriegelt sind und durch lange Streben ausgesteift werden. Gestalterisch bemerkenswert sind unter den Fenstern eingesetzte Stiele, die zusammen mit kurzen seitlich platzierten Fußstreben das Fassadenbild wirkungsvoll bereichern. Das anspruchsvoll-repräsentative, über die reine Konstruktion hinausgehende Motiv erscheint in Schotten bei um 1800 errichteten Gebäuden mehrmals. Die der Straße zugewandte Giebelseite des ehemaligen "Hessischen Hauses" schließt mit einem Krüppelwalm. Dieser wurde – dem Haus-typ entsprechend – hergestellt, als man von dem Gebäude, das noch bis zum Ausgang des 20. Jahrhunderts bedeutendes Gasthaus und Hotel war, den Außenputz entfernt hat. Der Bau markiert zusammen mit dem gegenüberstehenden Haus Schlossgasse 2/2A den Standort der früheren Unterpforte und hat heute noch eine Torfunktion zwischen Alt- und Vorstadt. Als Wohn- und Amtsgebäude des Landrats vor dem Bau des Kreisamts kommt dem Haus darüber hinaus eine geschichtliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |