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Während das Unterdörfer Backhaus in jüngster Zeit abgebrochen wurde, blieb hier im Oberdorf ein sachlicher Backsteinbau des 20. Jahrhunderts erhalten. Er ist eingeschossig und hat - im Gegensatz zu älteren Beispielen des Bautyps - große Fenster. Das zur Straße gerichtete Giebeldreieck ist verschalt. Wegen seiner Nutzung im Kontext der dörflichen Gemeinschaft ist das Backhaus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |