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Zweibogige Brücke über den Gilgbach im Verlauf der Straße zum Friedhof und nach Wohnfeld. Sie hat "Eisbrecher" an beiden Seiten des Strompfeilers und entstand wesentlich aus Basalthausteinen wohl im 19. Jahrhundert; eine Inschrift ist unleserlich geworden. Die Brücke wurde in jüngerer Zeit teilweise erneuert, sie behielt dabei ihre charakteristische Art.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |