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Teil der Gesamtanlage:
Bobenhausen
Der zweigeschossige, über markantem Basaltsockel verputzte beziehungsweise mit Schindeln verkleidete Rechteckbau trägt ein verhältnismäßig flaches Satteldach und fällt im dörflichen Kontext durch seine Kubatur wie durch die in jeweils drei Achsen angeordneten großen Fenster auf. Angeblich 1830 an den Kirchhof angrenzend erbaut, handelt es sich um ein ehemaliges Schulhaus, das nach dem zentral im Dorf errichteten Neubau (Hoherodskopfstraße 38) privatisiert wurde. Erwähnenswert ist am zugeordneten Wirtschaftstrakt der Rest eines Fachwerkgefüges mit einfach verriegelten Mann-Figuren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |