Evangelische Kirche von Südwesten
Ulrichsteiner Straße 10, evangelische Kirche von Nordwesten
Westportal
Südportal
Inneres Westportal
Rudiment eines Weihwasserbeckens
Evangelische Kirche, Innenraum nach Osten
Innenraum nach Westen
Gestühl
Kanzel
Kanzeldetail
Emporengemälde
Emporengemälde
Ulrichsteiner Straße 10, Gefallenendenkmal
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Vogelsbergkreis
Ulrichstein
Bobenhausen
  • Ulrichsteiner Straße 10
Ev. Kirche und Gefallenendenkmal
Flur: 1
Flurstück: 5

Teil der Gesamtanlage:
Bobenhausen

Die am nördlichen Ortsrand hoch gelegene Kirche gehört zu den ältesten im Hohen Vogelsberg. Ihre Bedeutung vermittelt die Abbildung auf einem Stich von Wilhelm Dillich. Von dem älteren, über kreuzförmigem Grundriss errichteten Bau, den Dillich 1591 darstellte, blieb jedoch nur der gedrungene jetzige Westturm des späten Mittelalters mit seinem wahrscheinlich noch aus der Bauzeit stammenden, allerdings später teilweise erneuerten Dach erhalten. Unter der Traufe des Turms sitzen kleine Spitzbogenluken, der abschließende vierseitige Spitzhelm hat vier markante Zwerchhäuser mit den Schallöffnungen des schon immer im ersten Dachgeschoss untergebrachten Glockenstuhls. Der Turm hat ein jüngeres Außenportal mit reich profiliertem Gewände und gesprengtem Dreiecksgiebel, datiert 1763. Neben dem Portal ist der Rest eines Weihwasserbeckens sichtbar (sehr ähnlich dem am ehemaligen Chorturm der Schlitzer Stadtkirche). Die mit einer Längstonne gewölbte Turmhalle öffnet sich zum Kirchenraum mittels eines großen Rundbogenportals mit kräftigen Kämpfern. Das der Kirchengemeinde entsprechend große Schiff wurde 1762–65 nach Plänen von Lorenz Friedrich Müller errichtet. Es besteht als längsgerichteter Saalbau mit abgeschrägten Ecken und hohem Walmdach; Letzteres wurde zusammen mit der Saaldecke 1907 erneuert. Zweigeschossig und in fünf Achsen angeordnete Segmentbogenfenster sowie je ein Portal öffnen die Längsseiten. Das südliche mit der Jahreszahl 1762 ähnelt dem am Turm, wird aber durch das von Löwen gehaltene hessische Wappen hervorgehoben.

Das Innere der Kirche ist von "eindrucksvoller und großzügiger Raumwirkung" (Dieter Großmann); es hat eine durch Stuckleisten gegliederte Voutendecke und an drei Seiten Emporen über schlanken, in weitem Abstand voneinander stehenden Säulen. Im Osten erhebt sich die Orgelempore über zwei ausladenden Bogen, zwischen denen an breitem Mittelpfeiler Kanzel und Schalldeckel angebracht sind, beide in spätbarocker Ornamentik, der Schalldeckel mit Volutenkrone und Vasen. Die Orgel wurde 1776-80 von Philipp Ernst Wegmann beziehungsweise Johann Friedrich Meynecke geschaffen und hat einen prächtigen, bewegt umrissenen Prospekt mit feinen durchbrochenen Rokokoverzierungen. Die Anordnung der für den Gottesdienst wesentlichen Ausstattungsteile charakterisierte Heinrich Walbe als "ein sehr schönes Beispiel der protestantischen Vereinigung von Altar, Kanzel und Orgel". Die Gestühlswangen wurden mit Flachschnitzereien (Akanthus, Kartusche) versehen und mit Kugeln bekrönt. Bemerkenswert sind die aus der Bauzeit des Schiffs stammenden Brüstungsbilder an den Emporen, ausgeführt von "Hisgen von Lich". Sie zeigen vor der Orgel Apostel und Evangelisten, sonst Szenen des Alten und Neuen Testaments von der Erschaffung der Welt bis zur Ausgießung des Heiligen Geistes. "Ein reizendes Werk des Rokoko ist die Auffindung Mosis durch die Tochter des Pharao; andere Gemälde lassen bedeutende Vorbilder erkennen." (Dieter Großmann). Die Kirche ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen. Auf dem durch alten Baumbestand geprägten Kirchhof steht zur Straße hin das nach dem Zweiten Weltkrieg aus drei Stelen gebildete Gefallenendenkmal, das von geschichtlicher Bedeutung ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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