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Teil der Gesamtanlage:
Bobenhausen
Der Pfarrhof westlich der Kirche wurde 1842–45 neu errichtet und besteht aus dem großen, über hohem Sockel errichteten Wohnhaus, dessen Fassaden verputzt beziehungsweise mit Schiefer verkleidet und durch große, axial angeordnete Fenster geöffnet sind. Dazu gehören zwei bemerkenswert geräumige Wirtschaftsgebäude, die die frühere, auch von der Landwirtschaft abhängige Lebenssituation der Pfarrers bezeugen. Eines der beiden, angeblich das ehemalige Frühmessnerhaus, ist 1945 niedergebrannt und dann wieder aufgebaut worden. Das Wohnhaus des Anwesens, auf dessen Hof ein Pumpbrunnen erhalten blieb, ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |