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Teil der Gesamtanlage:
Bobenhausen
Das große, traufständige Fachwerkwohnhaus zeigt ein klares konstruktives Gefüge aus dem frühen bis mittleren 19. Jahrhundert. Die äußeren der drei Zonen des Hauses sind durch divergierende Geschossstreben von der mittleren Ernzone unterschieden, die mit einfachen Brüstungsriegeln auskommt. Erhalten blieb eine schwere, traditionalistisch gestaltete Haustür. Der sich ursprünglich anschließende und das Anwesen zur Hofanlage ergänzende Stall-Scheunen-Trakt wurde abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |