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Teil der Gesamtanlage:
Bobenhausen
Traufständiger Streckhof zu vier Zonen. Ältester Teil ist der Wohntrakt. Er weist im Obergeschoss eine einfache, dennoch auffällige Konstruktion mit teils konvexen Dreiviertelstreben und hoch eingesetzter Brustriegelkette auf. Die Stockschwelleninschrift nennt das JAHR DES HERN CHRISTI ANNO 1757 und als Zimmermann PETER MÖLLER VON GROSEN EICHEN. Das Haus ist (abgesehen von einem modernen Anbau) gegen Ende des 19. und zu Anfang des 20. Jahrhunderts zu seiner heutigen Form vergrößert worden, wobei das Erdgeschoss des Wohnteils massiv ersetzt wurde und noch ein kleiner Stallanbau erfolgte. Das Haus, vor dem eine Treppe zum Gilgbach führt, ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |