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Teil der Gesamtanlage:
Bobenhausen
Traufständiger, von der Straße zurückgesetzter Einhof aus dem mittleren bis späten 19. Jahrhundert in einem klaren konstruktiven Fachwerkgefüge mit zumeist einfacher Verriegelung und geschosshohen, regelmäßig eingesetzten Streben. Das gut erhaltene Anwesen steht beispielhaft für eine mittelgroße Hofanlage seiner Zeit. Der Sturzbalken über dem Scheunentor ist mit eine Inschrift oder Jahreszahl (1680?) deutet auf eine Wiederverwendung hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |