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Ein Aspekt der alten zentralörtlichen Funktionen Bobenhausens war, dass sich spätestens gegen Ende des 18. Jahrhunderts Juden niederließen, die später eine Synagogengemeinde gründen konnten.
Ihr Friedhof liegt abseits der Straße nach Ulrichstein am Hang auf unregelmäßig umrissenem, durch einen neuen Zaun eingefasstem Grundstück. Auf einer Seite begrenzt ein niedriger Steinwall das Gräberfeld, zum Weg flankieren ältere Sandsteinpfosten den Eingang, zu dem einige Stufen hochführen.
Die ältesten der unregelmäßig in etwa sieben Reihen stehenden Stelen stammen aus der ersten Hälfte und der Mitte des 19. Jahrhunderts. Sie haben meist bogenförmige Abschlüsse und nur oder vorwiegend hebräische Inschriften. Bemerkenswert ist der Grabstein für zwei 1881 im Kindsalter verstorbene Brüder, der auf seiner Rückseite einen ausführlichen deutschen Text aufweist; ein weiterer Stein ist mit einer rudimentär erhaltenen kleinen gusseisernen Applikation in Form eines Engels versehen. Auf den jüngeren, nun eingefassten Grabstellen sind zunehmend oder auch nur noch mit deutschen Inschriften versehene kleinere Stelen in zeitgenössischer Form erhalten. Einige sind oberhalb der Inschriften mit Davidsternen versehen. Diese Grabzeichen wiesen meist Inschrifttafeln auf, die alle zerstört sind, Hinweis darauf, dass der gesamte Friedhof bis in die 1990er Jahre verwüstet war und in jüngerer Zeit wieder hergerichtet wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |