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Westlich des Dorfs über zum Tal der Nidder steil abfallendem Hang wurde die Revierförsterei in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts als Typenbau errichtet: Der kleine Wohntrakt trägt über seinem Hauptgeschoss einen leicht auskragenden Kniestock und schließt mit steilem Satteldach, wobei die Giebelseite mit dem Eingang nach Süden und zur Straße gerichtet ist. An die westliche und dem Wetter besonders ausgesetzte Traufseite schließt sich der wenig niedrigere Wirtschaftstrakt an. Der gesamte Komplex ist mit Schindeln beziehungsweise mit Brettern verkleidet. Die Bedeutung der staatlichen Forstwirtschaft im Hohen Vogelsberg, die sich hier architektonisch durch ein Beamtenwohnhaus an exponierter Stelle vermittelt, begründet die Denkmaleigenschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |