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Teil der Gesamtanlage:
Schotten I, Altstadt
Der von der Straße kräftig zurückgesetzte Fachwerkbau in der Art eines Streckhofs stammt teilweise wohl noch aus dem 17. Jahrhundert und bildet mit seiner rückwärtigen Traufseite die Grenze zwischen der Stadt und der "Freiheit" der Alteburg. Der Wirtschaftsteil zeigt dorthin eindrucksvoll kräftige, fast wandhohe Streben. Kennzeichen des Wohnteils sind über Kellersockel und erneuertem Erdgeschoss die Aussteifung von Eck- und Bundständern durch markant ausgebildete Mann-Figuren ohne Halsriegel. Das Quergebälk ist mit Rundstabprofilen verziert. Der in Details stark veränderte Hof behält wegen seiner städtebaulichen Position und der Ablesbarkeit der Baugeschichte und der früheren ackerbürgerlichen Nutzung einen Wert als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |