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Teil der Gesamtanlage:
Schotten I, Altstadt
Dreizoniges, zur Straße hin teilweise verändertes Scheunengebäude eines Ackerbürgers aus dem 19. Jahrhundert. Es besteht aus einem sehr regelmäßigen konstruktiven Balkenwerk, wobei die Gefachverputze teilweise mit geometrischer Ornamentik versehen sind. Das Gefüge tritt besonders anschaulich am Südostgiebel auf und markiert hier die Außengrenze der Altstadt eindrucksvoll.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |