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Teil der Gesamtanlage:
Wohnfeld
Bedeutendes Anwesen in der Form eines Parallelhofs. Traufständig an der Straße ist das mächtige Wohnhaus über hohem Kellersockel 1893/94 nach einem Brand wieder als Fachwerkhaus in konstruktivem Gefüge neu errichtet worden. Die Westwand entstand massiv. Anspruchsvoll sind die zweiflügelige Haustür der Bauzeit über zweiläufiger Freitreppe und der beinahe symmetrische Fassadenaufriss, wobei in der rechten Zone schräg eingesetzte Riegel auffallen, wie sie auch andere Gebäude im Dorf aufweisen. Rückwärts steht firstparallel zum Wohnhaus, in dem ein Gasthaus mit Saal untergebracht war, der große Wirtschaftstrakt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |