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Teil der Gesamtanlage:
Ulrichstein I, Altstadt
Große, vor der Mitte des 19. Jahrhunderts errichtete Hofanlage. Sie besteht aus einem giebelständigen Trakt in der Art eines Einhofs, der, ohne Geschossvorkragungen anzudeuten, mit Schindeln verkleidet ist und einen Stall aus Backstein einbezieht. 1897 erfolgte die Erweiterung durch große Zwerchhäuser, die sich gestalterisch mit ihrer Dachneigung und den nur hier erhaltenen kleinen Konsolen unter den Fenstern als Elemente der gleichzeitigen, eher städtisch geprägten Ulrichsteiner Architektur jener Zeit vorstellen. Ein separat in rechtem Winkel errichteter, niedrigerer Ökonomiebau mit aus Basalt gemauertem Stall schließt die Hofreite ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |