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Teil der Gesamtanlage:
Unter-Seibertenrod
Hofanlage aus dem frühen 20. Jahrhundert. Das Wohnhaus steht mit der Giebelseite exponiert zur Straße und nimmt in einer Straßenbiegung und gegenüber einer Ohmbrücke eine besondere städtebauliche Position ein. Im Winkel zum Wohnhaus und die Hoffläche abschließend steht der Stall-Scheunentrakt. Das Wohnhaus erhielt zum Hof hin einen ungeschickt entworfenen Vorbau, bewahrt aber sonst zeittypische Gestaltungs- und Zierelemente am konstruktiven Fachwerk: feine Ausbildung des Quergebälks, nachklassizistische Fensterumrahmungen und Klappläden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |