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Fünfzoniger Einhof, nach der Stockschwelleninschrift 1769 gezimmert von Johannes Fink, dem Stammvater der Lauterbacher Baumeisterfamilie Fink. Der Stall ist ersetzt, sonst blieb das Gefüge recht gut erhalten. Es wird gegliedert und verstrebt durch klassische Mann-Figuren. Zierelemente sind die ausführliche Inschrift: DAS HAUS IST MEIN UND DOCH NICHT MEIN DEN DER ES HAT BESESSEN DER VOR MIR SPRACH ES WÄRE SEIN NUN IST SEIN BALD VERGESSEN ER ZOGS HERAN ICH NAHM ES EIN UND NACH MIR KOMET EIN ANDER DREIN DER SOLCHES WIRD ERHALTEN und eine Schnitzerei am Eckständer, die einen gedrehten Stab und Weinranken zeigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |