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Sechszoniger Streckhof. Die drei östlichen Zonen mit dem Wohnbereich zeigen kräftige Mann-Verstrebungen und stammen noch aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert. Das Erdgeschoss und die markant der Schottener Straße zugewandte Giebelseite sind verschindelt. Die an den Wohnbereich anschließenden, ehemals landwirtschaftlich genutzten Zonen entstammen dem 19. Jahrhundert und zeigen einen einfachen konstruktiven Balkenraster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |