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Vogelsbergkreis
Ulrichstein
Rebgeshain
  • Beim Kirchhof
Friedhof, Gefallenendenkmal und Friedhofshalle
Flur: 5
Flurstück: 13

Der Friedhof liegt südöstlich des Dorfs. Ältere Grabmäler blieben nicht erhalten, nur die aus Basalt gefügte Einfassung aus dem 19. Jahrhundert mit dem von Linden gesäumten Portal ist von kulturgeschichtlichem Interesse.

Vor dem Portal wurde nach dem Ersten Weltkrieg ein aufwendiges Denkmal für die aus Rebgeshain stammenden Soldaten beziehungsweise Gefallenen errichtet. Es besteht aus einem aus Basalt gefügten vierseitigen Pfeiler, den ein kleines Metallkreuz bekrönt. Am Sockel des Pfeilers finden sich Reliefs von gesenkten Fackeln und Kranz, darüber sind Sandsteinplatten mit Inschriften eingesetzt. Hier erscheint auch das Relief des Hessischen Löwen mit der erneuerten Unterschrift "Zur Verteidigung der Heimat zogen aus: 87 Bürger der hiesigen Gemeinde." Das Denkmal wurde 1960 verändert und durch seitlich aufgestellte Sandsteinstelen ergänzt.

Gegenüber entstand 1972 nach Entwurf von Walter Ruppel eine moderne Friedhofshalle, deren bemerkenswerte zeitgenössische Architektur sich aus dem Üblichen heraushebt. Es handelt sich um einen kleinen Stahlbetonbau, der fast nur aus einem Satteldach besteht, das sich zwischen Bäumen wie eine Feldscheune in die Landschaft duckt. Das schwarz gedeckte Dach ist wirkungsvoll zur Mitte hin leicht eingeknickt und streckt sich über dem an der Schmalseite gelegenen Eingang wie ein Schiffsbug kräftig vor, um hier vor der Witterung zu schützen. An den Längsseiten sind knapp über dem Boden große Traufen ausgebildet, die dem Knick des Dachs folgen und an den Gebäudecken mit ausladenden "Wasserspeiern" abschließen. Die Traufen lagern auf kubischen, sich nach oben verjüngenden Blöcken unterschiedlicher Höhe. Damit wird eindrucksvoll an eine Megalith-Architektur erinnert. Die Giebelseiten sind durch Betonplatten verschlossen, die mit abstrakten Reliefs versehen sind. Sie rahmen im Osten den Eingang, über dem ein Buntglasmosaik der Belichtung des Innenraums dient. In der westlichen Giebelseite fällt Licht durch ein schmales, vom Boden bis zum First durchlaufendes und sich nach oben verbreiterndes Kreuzfenster, das kräftig von der Außenwand zurückgesetzt ist.

Friedhofsmauer und Gefallenendenkmal sind aus kultur- und ortsgeschichtlichen, die Friedhofshalle ist aus architekturgeschichtlichen Gründen zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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