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Das Anwesen wurde 1898 als Typenbau errichtet. Es besteht zunächst aus dem anderthalbgeschossigen, mit Schindeln verkleideten Wohnhaus, das mit einer Giebelseite zur Straße gerichtet ist. Die Fenster schließen segmentbogig. An der rechten Traufseite ist der Wirtschaftstrakt angefügt. Er ist im Erdgeschoss massiv und hat einen Kniestock aus Fachwerk. Die verzierte Geschosstrennung lässt darauf schließen, dass das Fachwerk des Wohnteils im Sinn des Heimatstils repräsentativ ausgestaltet ist. Das ehemalige Forsthaus ist aus orts- und baugeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |