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Teil der Gesamtanlage:
Feldkrücken
Die Hofanlage besteht aus einem von der Straße zurückgesetzten, traufständigen Einhof, der in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden ist. Er zeigt einen regelmäßigen Gefügeraster, bestimmt durch zweifache Verriegelung und Geschossstreben, die die Zoneneinteilung bestimmen. Gewissermaßen als Bauzier überzieht ein Segensspruch in Frakturschrift die Stockschwelle des Wohntrakts in ihrer ganzen Länge. Die Anlage wurde 1879 und später durch Seitenflügel ergänzt. Aus einer der Erweiterungsphasen stammt die zweiflügelige Haustür mit nachklassizistisch-historisierendem Gestaltungsanspruch. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |