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Teil der Gesamtanlage:
Feldkrücken
Winkelförmig ausgebauter Streckhof. Ältester Teil ist das Wohnhaus, das an der Giebelseite noch Mann-Verstrebung und abgerundetes Quergebälk sowie einen Eckständer mit gedrehter Säule zeigt, Es stammt aus dem 18. Jahrhundert, die Front ist aber im 19. Jahrhundert als konstruktive Fachwerkwand erneuert worden und erhielt gegen Ende des gleichen Jahrhunderts eine zweiflügelige Haustür mit historistischem Dekor. Der anschließende Stall- und Scheunentrakt leitet über in das 20. Jahrhundert, bleibt aber der alten Struktur angepasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |