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Teil der Gesamtanlage:
Feldkrücken
Die Bebauung der Schulstraße schließt im Norden mit dem Wohn- und dem separat errichteten Wirtschaftsgebäude der großen Hofanlage ab, die gegen 1900 entstanden sein dürfte. Das große Wohnhaus, ein konstruktiv gefügter Fachwerkbau vielleicht mit älterem Kern, ist großenteils mit feinen Holzschindeln beziehungsweise mit Schiefer verkleidet. Der in rechtem Winkel dazu stehende, breite Stall-Scheunenbau hat zu beiden Seiten der Tenne Fassaden aus rotem und gelbem Backstein mit profilgerahmten Segmentbogenöffnungen, Lisenen und aufwendigem Gesims, darüber diente ein Fachwerkgeschoss der Einlagerung. Kulturdenkmal aus bau- und wirtschaftsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |