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Teil der Gesamtanlage:
Heisters
Fast ungestört erhaltener und dadurch besonders eindrucksvoller Einhof aus dem frühen bis mittleren 19. Jahrhundert. Der Hof, dessen Wohnteil links durch ein erweiterndes jüngeres Ökonomiegebäude etwas verstellt wird, hat ein schlichtes, in beiden Geschossen je einfach verriegeltes Gefüge, dessen fünf Zonen durch nach den Bundständern geneigte Geschossstreben verdeutlicht werden. Bemerkenswert sind die vielleicht teilweise originalen Fenster des Obergeschosses, für die Oberstube als Dreiergruppe zusammengefasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |