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Teil der Gesamtanlage:
Heisters
Unmittelbar an der Lüder wohl noch im 19. Jahrhundert errichteter längsrechteckiger Bau aus Basaltbruchstein mit Eckquaderungen aus Sandstein und erneuertem Fachwerkgiebel. 2007 Verlegung des unter Straßenniveau geratenen Eingangs von der straßenseitigen Giebel- an die Längsseite. Das Backhaus ist wegen seiner früheren zentralen Bedeutung für die Dorfgemeinschaft Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |