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Teil der Gesamtanlage:
Hopfmannsfeld
Der repräsentative große Fachwerkbau von 1724 steht der Kirche unmittelbar benachbart. Er ist verschindelt, nur die dem Hof zugewandte Traufseite zeigt ihr klares Gefüge: Es ist in beiden Stockwerken einfach verriegelt und hat an den Eckständern, im oberen Stock auch an einem mittleren Wandständer Verstrebungen in der Mann-Form. Halsriegel fehlen hier, die Kopfwinkelhölzer sind geschweift. Ein Geschossüberstand ist angedeutet, die Eckständer wurden mit gedrehten Stäben verziert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |