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Teil der Gesamtanlage:
Hopfmannsfeld
Kern der zu Beginn des 20. Jahrhunderts ausgebauten Hofanlage ist ein Ein- oder Streckhof, von dem insbesondere das schindelverkleidete Wohnhaus erhalten blieb. Es hat, giebelständig zur ansteigenden Straße ausgerichtet, eine hervorgehobene städtebauliche Bedeutung. Erkennbare Geschossauskragung und die im oberen Stockwerk in Originalgröße erhaltenen Fensteröffnungen - im Bereich der Oberstube vorn zu einer Dreiergruppe zusammengefasst - lassen ein im Wesentlichen erhaltenes gutes Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |