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Teil der Gesamtanlage:
Hopfmannsfeld
Das giebelständige Fachwerkgebäude ist im Kern ein Wohn-Stall-Haus aus der Zeit um 1700. Erhalten blieb hiervon insbesondere das obere Geschoss, das an Eck- und Bundständer kräftig ausgebildete Mann-Verstrebungen noch ohne Halsriegel aufweist. Aufwendig ausgebildet ist das Quergebälk mit doppeltem Taustab, fein profilierten Balkenköpfen und einem Stabprofil an der Stockschwelle. Das rückwärts angepasst erweiterte Haus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |