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Teil der Gesamtanlage:
Hopfmannsfeld
Der klassische fünfzonige Streckhof (der Bansenbereich scheint angepasst angefügt oder erneuert) zu fünf Zonen ist in der Biegung der Talstraße von wichtiger städtebaulicher Bedeutung. Das Fachwerkgefüge ist im wenig auskragenden Obergeschoss sichtbar und dort durch sparsam eingesetzte Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln ausgesteift. Das Erdgeschoss ist mit Schindeln verkleidet. Bemerkenswert sind die Dreiergruppen der Fenster in Stube und Oberstube. Die Entstehungszeit ist im ausgehenden 18. Jahrhundert zu suchen. Der Stall wurde ohne wesentliche Beeinträchtigung des Gesamtbilds zum Wohnen umgenutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |