Talstraße 2
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Vogelsbergkreis
Lautertal
Hopfmannsfeld
  • Talstraße 2
Flur: 1
Flurstück: 29

Teil der Gesamtanlage:
Hopfmannsfeld

Großer schindelverkleideter Einhof aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Eckposition zwischen Am Hag und Talstraße. Er ist bis auf die (außer im Giebeldreieck) modernisierten Fenster und die Plattenverkleidung an der Giebelseite recht gut erhalten geblieben. Dem zweizonigen Wohnteil, der über einem Sockel aus Basalt und Sandstein errichtet ist und zweiflügelige Haustür sowie Freitreppe bewahrt hat, folgt der Stall, dessen Fassade aus Sandsteinquadern einen symmetrischen Aufriss zeigt. Die darüber befindliche Stallstube dürfte ehemals Einlagerungsraum der Scheune gewesen sein, die sich dem Stall anschließt und oberhalb der Tore ein gestalterisch nicht anspruchsloses Fachwerkgefüge aufweist. Zu Anfang des 20. Jahrhunderts wurde ein zusätzlicher kleiner Stallflügel aus Backstein winkelförmig angebaut. Der Hof ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützendes Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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