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Teil der Gesamtanlage:
Hopfmannsfeld
Die gut erhaltene Hofanlage besteht aus einem zur Straße Am Hag traufständigen, schindelverkleideten Einhof, der im mittleren 19. Jahrhundert entstanden sein dürfte. Er hat, wohl unter Herausnahme des ursprünglichen Stalls, einen außergewöhnlicherweise drei Zonen breiten Wohnteil (mit jüngerer, zweiflügeliger Haustür in der Mitte), dem sich drei Scheunenzonen mit mittlerer, auf die Schlitzgasse ausgerichteter Tenneneinfahrt anschließen. Der Hof ist ausgangs des 19. Jahrhunderts nach rückwärts durch einen zusätzlichen Wirtschaftstrakt erweitert worden, der noch teilweise mit Hohlziegeln eingedeckt ist, und dessen konstruktiv gefügte Rückseite den Hof Rauschbergstraße 4 nach hinten begrenzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |