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Teil der Gesamtanlage:
Hopfmannsfeld
Der große, fünfzonige Einhof erhebt sich auf ansteigendem Gelände am nördlichen Dorfausgang. Er ist um 1770 entstanden, seine Fassaden werden durch zweifach verriegelte Mann-Figuren mit achtelkreisförmigen Gegenstreben gegliedert und ausgesteift. An den Eckständern des Wohntrakts sind gedrehte Stäbe ausgebildet. Die Wirtschaftsbereiche – Stall, Tenne und ein weiterer Stall – sind im Erdgeschoss teilweise erneuert, insgesamt aber bleiben die alte Funktion und die repräsentative Wirkung des Fachwerks gut nachvollziehbar. Ein ursprünglicher Besitzer des Anwesens wandert in der Mitte des 19. Jahrhunderts nach Mailand aus und vermachte das Haus 1875 der Gemeinde Hopfmannsfeld, die es knapp 100 Jahre später veräußerte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |