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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Das breitgelagerte zweigeschossige Haus mit Fachwerkfassade und Walmdach entstand 1809 über dem Keller des seit 1683 nachweisbaren Hinterburger Wirtshauses, dessen Positionierung an dieser Stelle auf die alte Bedeutung des Grabenbergs als überörtliche Straßenverbindung hinweist. Repräsentativ wirkender Bau, die Fassade in konstruktivem Gefüge symmetrisch ausgebildet, die mittlere der sieben Achsen durch größere Breite und einen fast tympanonartig ausgebildeten Giebel betont. Im Erdgeschoss des Risalits jüngeres Schaufenster sowie Ladeneingang, davor Freitreppe. Im Obergeschoss des Hauses war früher ein Saal. Zum Kulturdenkmal gehört außerdem der straßenseitige Flügel des Wirtschaftsgebäudes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |