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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz II, nördliche Stadterweiterung
Das in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts entstandene villenartige Wohnhaus weist Gestaltungselemente des Jugendstils und des Heimatschutzgedankens vor. Zu ersteren gehört die teilweise willkürlich anmutende Platzierung der teilweise zu Gruppen beziehungsweise Reihen angeordneten Fenster und ihre Rahmung durch glatte Putzstreifen. Konservativer hingegen ist die Ausbildung der Giebel als schindelverkleidete Fachwerkkonstruktionen, wobei zwischen Obergeschoss und Dach verzierte Balkenköpfe sichtbar belassen wurden. Das Dach ist in Mansardform gehalten, wird aber durch betonte Zwerchgiebel erweitert. Der rückwärtige Hauseingang behielt die originale Tür und die hölzerne Überbauung der Freitreppe. Zur Poststraße ist die bauzeitliche Einfriedung aus Holzstaketenzaun über bossiertem Sandsteinsockel mit massiven Pfosten mit gerundetem Abschluss erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |