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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz VI, Hallenburg
Die steinerne Brücke führt unmittelbar seitlich der Hallenmühle und südlich des Schlossparks der Hallenburg in ursprünglich acht Bogen über die Schlitz und den Graben der Hallenmühle. Sie wurde 1811–1813/15 unter Graf Carl Heinrich erbaut (und in dessen Lebensgeschichte als "eines der gemeinnützigsten Denkmäler seiner Baulust" bezeichnet) und diente noch bis 1961 dem gesamten Straßenverkehr von Schlitz nach Fulda. Die Strompfeiler des klassizistisch durchgebildeten Bauwerks sind mit keilförmig vortretenden Pfeilerköpfen versehen, die oberhalb der Fahrbahn als Geländer fortgesetzt sind und hier mit Bänken als Sitznischen ausgebildet wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |