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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Auf dem Grundstück blieben die beiden gegen 1800 aufwendig aus rotem Sandstein gefertigten Torpfosten eines ehemaligen Gartentors erhalten. Sie sind schlank und vierseitig, die Ansichtsseiten zeigen je drei profiliert gerahmte rechteckige Spiegel und schließen über einer kräftig ausgebildeten Hohlkehle mit kuppelartigen Knäufen ab. Als Hinweis auf die gärtnerische Nutzung des oberen Grabenbergs und wegen der anspruchsvollen Gestaltung erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |